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   OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14   

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OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14 (https://dejure.org/2015,30695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2015 - 2 LB 315/14 (https://dejure.org/2015,30695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 2 LB 315/14 (https://dejure.org/2015,30695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13

    Staatliche Anerkennung: Änderung Berufsfachschule; Schulen: Anerkennung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Die Regelung der Zulassung der Physiotherapeutenschulen, der diesbezüglichen Behördenzuständigkeiten sowie der Eingriffsmöglichkeiten der staatlichen Aufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG) sei gemäß Art. 72 Abs. 1 GG eine Aufgabe der Gesetzgebung der Länder, die Rechtsnormen nicht nur für die staatliche Anerkennung dieser Schulen, sondern auch für die Fachaufsicht für die Physiotherapeutenschulen schaffen müsse (VG Hannover, Urt. vom 28.05.2014 - 6 A 6162/13 -, juris).

    Zwar sei aus dem Verfahren 6 A 6162/13 bekannt, dass die Beklagte die staatliche Anerkennung vom 12. September 1995 mit einem Bescheid vom 22. Juli 2013 geändert und dabei unter anderem angeordnet habe, dass die Lehrgänge nach § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV und dem Stoffverteilungsplan der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV durchzuführen seien, ferner dass der theoretische und praktische Unterricht getrennt nach Lehrgängen durchgeführt werden müsse und Ausnahmen (nur) nach der Zustimmung der Schulbehörde möglich seien.

    Der Bescheid vom 22. Juli 2013 sei aber in jenem Verfahren von der Klägerin angefochten und mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 - 6 A 6162/13 - aufgehoben worden, weil es in Niedersachsen auch für die nachträgliche Änderung staatlicher Anerkennungen von Schulen nach § 9 Satz 2 MPhG an einer gesetzlichen Grundlage fehle.

    Der Senat hat die Berufung gegen dieses Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen; das im vorangegangenen Absatz angeführte Urteil in der Sache 6 A 6162/13 ist Gegenstand des Berufungsurteils vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 2 LB 314/14.

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14

    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Der Senat hat die Berufung gegen dieses Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen; das im vorangegangenen Absatz angeführte Urteil in der Sache 6 A 6162/13 ist Gegenstand des Berufungsurteils vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 2 LB 314/14.

    Auf den Änderungsbescheid vom 22. Juli 2013, der Gegenstand des Verfahrens 2 LB 314/14 ist (siehe Urteil vom heutigen Tage), hat die Beklagte den hier angegriffenen Bescheid vom 27. November 2013 zu Recht nicht gestützt; die damit geänderten Inhalts- und Nebenbestimmungen waren seinerzeit weder bestandskräftig noch sofort vollziehbar.

    Insbesondere stellt sich die Zuweisung der Schulaufsicht durch Art. 7 Abs. 1 GG entgegen der Ansicht der Beklagten nicht als Ermächtigungsgrundlage für Einzelmaßnahmen dar, wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 LB 314/14 näher begründet hat:.

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Ob und inwieweit der Gesetzesvorbehalt Regelungen des parlamentarischen Gesetzgebers erfordert, richtet sich nach dem genannten Urteil allgemein nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind (siehe auch BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 -, Rdnr. 42, und Urt. v. 22.4 2015 - 7 C 7.13 -, juris zur Auslegung einer Befugnisnorm als Ermächtigungsgrundlage bei funktionaler Selbstverwaltung).

    Vielmehr ist die staatliche Schulaufsicht durchweg als Aufgaben- und der Sache nach als Verantwortungsnorm verstanden und (auch in Niedersachsen) durch landesrechtliche Gesetze näher ausgeformt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 -, Rdnr. 33).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Soweit - jedenfalls auch - vom Charakter einer Aufgabenorm auszugehen ist, kann zwar die früher verbreitet vertretene These, allein die gesetzliche Zuweisung einer Aufgabe ermächtige nicht zu Eingriffen, auch wenn sie zur Erfüllung der Aufgabe für erforderlich gehalten würden (so z.B. Wolff/Bachof/Stober/ Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 30 Rdnr. 30), möglicherweise nicht einschränkungslos aufrechterhalten bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Aufgabenzuweisung jedenfalls als eine Ermächtigung zum Informationshandeln hat ausreichen lassen (vgl. Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, BVerfGE 105, 252 = NJW 2002, 2621 - Glykolwarnung - und Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, BVerfGE 105, 279 = NJW 2002, 2626 - Osho-Bewegung).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Soweit - jedenfalls auch - vom Charakter einer Aufgabenorm auszugehen ist, kann zwar die früher verbreitet vertretene These, allein die gesetzliche Zuweisung einer Aufgabe ermächtige nicht zu Eingriffen, auch wenn sie zur Erfüllung der Aufgabe für erforderlich gehalten würden (so z.B. Wolff/Bachof/Stober/ Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 30 Rdnr. 30), möglicherweise nicht einschränkungslos aufrechterhalten bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Aufgabenzuweisung jedenfalls als eine Ermächtigung zum Informationshandeln hat ausreichen lassen (vgl. Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, BVerfGE 105, 252 = NJW 2002, 2621 - Glykolwarnung - und Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, BVerfGE 105, 279 = NJW 2002, 2626 - Osho-Bewegung).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Dass diese Bestimmung weder historisch als Ermächtigungsgrundlage für Einzelmaßnahmen gedacht war noch eine solche Funktion inzwischen übernommen hat, ergibt sich im Übrigen auch aus den Wechselwirkungen zwischen dem Parlamentsvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, BVerfGE 120, 378 = NJW 2008, 1505, juris Rdnr. 94 ff.).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Etwas anderes mag für Generalklauseln gelten, die in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.5.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 = NJW 1980, 2572).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    Dieser verleiht dem Staat Befugnisse zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des Schulwesens, seiner Ausbildungsgänge sowie des dort erteilten Unterrichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 6 C 11.97 - BVerwGE 107, 75 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 124 S. 39).".
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. September 2013 (- 6 C 12.12 -, NJW 2014, 804) zusammenfassend ausgeführt:.
  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14
    "Das religiöse Erziehungsrecht der Eltern ist zwar vorbehaltlos gewährt, wird jedoch auf Ebene der Verfassung durch das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen beschränkt, das in Art. 7 Abs. 1 GG verankert ist (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 - NJW 2009, 3151 Rn. 14; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen;

  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 8169/13

    Nichtärztliche Heilberufe; Physiotherapeutenschule; Physiotherapie;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14

    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt;

    Bundesrecht sieht indes auch bei Verkürzung des Lehrgangs für bestimmte Schüler keine Lehrgangstrennung vor, wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 LB 315/14 näher ausgeführt hat:.

    Der Senat lässt die Revision - anders als im Parallelverfahren 2 LB 315/14 - nicht zu, weil bereits die unter 1. genannten Gründe das Urteil selbständig tragen.

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